Informationen

Führerausweis auf Probe

Wer erhält einen Führerausweis auf Probe?

Alle Personen, mit der bestandenen Führerprüfung Kategorie A beschränkt und A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) erhalten einen Führerausweis auf Probe.

Der obligatorische Weiterbildungskurs muss innerhalb der ersten 12 Monate absolviert werden.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche den Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.

Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?

Der unbefristete Führerausweis wird nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der obligatorischen Weiterausbildung auf Gesuch ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Der Nachweis der besuchten Weiterausbildungen ist dem Gesuch beizulegen.

Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe entzogen wird?

Wird der Führerausweis auf Probe aufgrund einer Widerhandlung entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert und ein neuer befristeter Führerausweis ausgestellt. Beim Begehen einer zweiten Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, verfällt der Führerausweis auf Probe.
Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung, welche zur Annullierung des Führerausweises führte, beantragt werden. Ausserdem muss ein verkehrspsychologisches Gutachten vorgelegt werden.
Nach bestandener Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.

Wie lange dauert die Weiterausbildung

Ab dem 01.01.2020 dauert die obligatorische Weiterausbildung 1 Tag.

Kursdauer: Basel 07.45 – 16.20 in Breisach (DE). Danach gemeinsame Rückfahrt nach Basel.